von Jan Buschmann und Peter Ebbers

Der Verein zur Förderung von Kunst und Kultur im Siegerland e.V. dürfte vielen ein Begriff als feste Kulturinstitution in Siegen sein. Seine Existenz ist dabei keineswegs selbstverständlich, ist er doch selbstorganisiert und kommt weitestgehend ohne staatliche Förderungen aus. Er bietet verschiedensten Gruppen Räume an um sich zu treffen, für Bandproben oder die Durchführung eigener Veranstaltungen - seien es Konzerte, Lesungen, Ausstellung, linke Politikveranstaltungen oder Partys. Dazu ist grundsätzlich außer „Mackern, Nazis, Rassisten und Homophoben“ jeder willkommen, ob nun als Besucher oder als Veranstalter.

Im folgenden Beitrag stellen wir eine Chronik der ersten Dekade des VEBs zusammen, anschließend zeigen wir exemplarisch Schwierigkeiten auf, die ein unabhängiger und selbstverwalteter Kulturbetrieb mit sich bringen kann. Immer wieder stand der VEB aufgrund von Streitigkeiten mit der Stadt in der Öffentlichkeit und musste sich gegen Widrigkeiten behaupten die einer städtischen Kultureinrichtung so vermutlich nicht widerfahren wären.

Chronik Rampe/ VEB 1979 – 2000

1979: Die vier Siegener Musiker, Harald Heinrich, Egbert Herold, Andreas Euker und Martin Schubert entwickelten auf der Suche nach Räumlichkeiten zum Proben für Ihre Band „Dülleken’s Skiffle Company Ltd.“ die Idee, einen eigenen Verein zu gründen.

1980: Zusammen mit sieben weiteren (unbenannten Personen) wurde im Januar in Langenholdinghausen die Gründungssitzung des Vereins abgehalten. Harald Heinrich, Initiator der Interessengemeinschaft „Dülleken’s Music“ und Herausgeber des gleichnamigen Fanzines, wurde Vorsitzender des „Vereins zur Förderung von Kunst und Kultur im Siegerland e.V.“ Die Gründung musste aufgrund von „Formfehlern“ im April des gleichen Jahres jedoch wiederholt werden und erfolgte somit offiziell erst drei Monate später.

Auf der Suche nach einem geeigneten Vereinsgebäude stießen die jungen Musiker im darauffolgenden Monat auf ein leerstehendes Gebäude in der Marienborner Straße, welches sich zum damaligen Zeitpunkt im Besitz der Stadt Siegen befand und auch heute noch befindet.

Trotz eines fehlenden Mietvertrages, geschweige denn einer Nutzungsgenehmigung, begannen die jungen Herren im Dachgeschoss des Gebäudes Bandproben abzuhalten. Als die Stadt Siegen im Mai 1980 von der illegalen Nutzung des Gebäudes erfuhr, drohte man den Musikern mit Räumung. Es begannen Verhandlungen mit der Stadtverwaltung, welche schließlich zur einvernehmlichen Nutzung des Dachgeschosses der ehemaligen Kaffeerösterei auf der Marienborner Straße 16 führte.

Aufgrund des regen Interesses lokaler Bands (bspw. der Punkband „Härtefall“) wurd trotz des neuen, auf das Dachgeschoss beschränkten, Mietvertrages das gesamte Gebäude für Probezwecke genutzt. Bald schon entstand daher der Wunsch, das Gebäude in der Marienborner Straße auch als Veranstaltungsort nutzen zu können. Hierfür wurde in der mittleren Etage des Gebäudes ein kleines Café eingerichtet, welches hauptsächlich durch ein privates Darlehen von 5.000 DM finanziert werden konnte.

Auf der Suche nach einem geeigneten Namen für das neue Projekt wurden in den unterschiedlichen Interessengruppen Namensvorschläge gesammelt und bei einem gemeinsamen Treffen diskutiert. Man einigte sich schließlich auf den Namen „Rampe“.

1981: Im Januar des darauffolgenden Jahres erhielt der Verein schließlich auch eine Nutzungsberechtigung für die mittlere Etage des Gebäudes und am 15. März 1981 wurde die Rampe erstmalig für ein breiteres Publikum im Rahmen eines Musik- und Kulturfestivals geöffnet. Es wurde u.a. „Dirty Blues“ gespielt, eine Kindertheatergruppe gab ihr Schauspiel zum Besten und es kamen in den darauffolgenden zwei Tagen und zwei Nächten ca. 1000 Personen in das neue Projekt auf der Marienborner Straße.

Die Eröffnung schien ein voller Erfolg zu sein, jedoch schickte die Stadt Siegen im darauffolgenden Monat eine Kommission der Bauaufsicht und der Siegener Feuerwehr vorbei, um die Sicherheitslage des Gebäudes zu prüfen, woraufhin das Dachgeschoss des Gebäudes vorläufig gesperrt wurde.

1982: Nach den anfänglichen Erfolgen hatte der Verein jedoch schon bald mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Aufgrund des Verlusts der Probemöglichkeiten im Dachgeschoss mussten Proberäume in Eiserfeld angemietet werden. Zwar wurden regelmäßig Konzerte veranstaltet, allerdings wurde das Etablissement abseits von diesen, bspw. während der Kneipenabende, kaum besucht. Es wurden diverse Kredite aufgenommen, um das Projekt weiterhin am Leben erhalten zu können und Spenden gesammelt. Hinzu kam, dass sich vermehrt Anwohner über „Lärmbelästigung“ beschwerten, was den Verein erneut in Konflikt zur Stadtverwaltung und den lokalen Ordnungsbehörden brachte. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten musste außerdem die hauseigene Wirtin Lisa entlassen werden, die sich jedoch weiterhin gegen eine geringe Aufwandsentschädigung engagierte. Zwar versprach die Siegener SPD dem Verein finanzielle Unterstützung, die jedoch nie eintraf.

1983/84/85: Aufgrund der anhaltenden finanziellen Schwierigkeiten mussten die Proberäume in Eiserfeld aufgegeben und der Mitgliedsbeitrag erhöht werden. Das Projekt lag weiterhin im Streit mit Stadt und Nachbarschaft. Immer wieder gab es auch im Innern des Vereins Interessenskonflikte, weswegen im Laufe des Jahres mehrere Mitglieder den Verein verließen. Aufgrund der starken Fluktuation unter den Mitarbeitern gerieten auch geplante Veranstaltungen und anderweitige Projekte mehr und mehr ins Stocken. Nach einer längeren Phase personalpolitischer Reorganisation und monatelang anhaltenden Diskussionen über die Zukunft des Vereins und den nach wie vor maroden Zustand des Gebäudes erstellte die Gruppe im Sommer 1985 schließlich ein Organisationspapier für die Zukunft des Projektes, in dessen Folge der interne Betrieb stabilisiert werden konnte.

1986: Im Rahmen der Neugestaltung des Vereinsgebäudes verschönerte der Siegener Künstler Kristoff Becker die Fassade mit einem selbstgestalteten Gemälde. Mehr und mehr wurde das Projekt auch durch öffentliche Institutionen anerkannt und im Stadtrat entschied man sich schließlich, dem Verein Mietfreiheit zu gewähren. Im Rahmen der, vom „Autonomen Plenum“ durchgeführten, „Destabilisierungswoche“ wurde das Projekt außerdem auch in einem Artikel in der „taz“ erwähnt und erhielt dadurch zunehmend auch überregionale Aufmerksamkeit.

1987/88: Es wurden Pläne zur erneuten Erweiterung des Kulturbetriebes angestrebt: Ein neuer Aufführungsraum sollte in den angrenzenden Hallen des ehemaligen Bahnhofes „Schleifmühlchen“ eingerichtet werden, für das der Verein im April die offizielle Nutzungsberechtigung und einen Mietvertrag erhielt. Doch wieder gab es interne Disparitäten um die Nutzung der Erweiterung. Außerdem gab es immer wieder inhaltliche Auseinandersetzungen politischer Couleur.

Gleichzeitig feiert man in diesem Jahr das sechsjährige Bestehen des Projektes, welches sich, trotz aller Schwierigkeiten und unterschiedlichen Interessen als neuer Ort von Kunst und Kultur am Rand und zunehmend auch in der Mitte des Siegener Stadtlebens ansiedeln konnte.

1989: Während der Vorbereitungen einer Veranstaltungsreihe in Reaktion auf die Feierlichkeiten zum vierzigjährigen Bestehen der Bunderepublik Deutschland, kam es erneut zu inhaltlichen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Interessengruppen der „Rampe“. Es wurden Forderungen nach einer Umbenennung geäußert, die sich schließlich in dem neuen Namen „Volkseigener Betrieb“, kurz VEB, niederschlugen.

Zur Umbenennung der „Rampe“

Die Forderung nach einer Umbenennung wurde laut, da der Name „Rampe“ hinsichtlich des Gedenkens an die Shoa unpassend wirkte: Die vordere Kontrollstation, an der die Selektionsprozesse im Konzentrationslager Auschwitz (II.) Birkenau durchgeführt wurden, wurde ebenfalls als „Rampe“ (o.a. „Judenrampe“) bezeichnet.

Bei der Veranstaltungsreihe mit dem Titel „… was gibt’s denn da zu feiern? Veranstaltungsreihe zu den offiziellen Jubelwochen über die Existenz eines Staates“, welche zwischen dem 30. Oktober und dem 7. Dezember 1989 stattfand, sollte u.a. der Film „Shoa“ (1985) des französischen Filmemachers Claude Lanzmann gezeigt werden, welcher dokumentarisch und anhand von Zeitzeugeninterviews die Vorgänge der Deutschen Massenvernichtung in den Konzentrationslagern rekonstruiert und in dem der ehemalige Insasse Rudolf Vrba von seiner Zwangstätigkeit an eben jener Rampe berichtet. Ebenfalls eingeladen war Martin Wolf, welcher sich damals in der Arbeit zu seiner Publikation um das Außenlager Ottobrunn des KZ Dachau befand, um einen Vortrag über „Erfahrungen im KZ“ zu halten. Innerhalb dieses Klimas musste nun der Name des Projekts neu ausgehandelt werden. In Plenen am 03. und 08.09.89 fiel die Wahl auf, den bis heute richtungsweisenden Namen, „VEB – Politik, Kunst und Unterhaltung“ auszuwählen.

Die neue Namensgebung erfolgte dabei nicht zufällig in Anlehnung an die Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der DDR und in der Sowjetunion, die durch Prozesse der Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen zustande kam. Die Betriebe, welche nicht an Privatpersonen verkauft werden durften, sollten dem Allgemeinwohl im Sinne des Sozialismus dienen. Einerseits wird hieran bereits deutlich, was für das Projekt auf der Marienborner Straße auf politischer Ebene für die darauffolgenden Jahre und bis heute richtungsweisend werden sollte, eine linkspolitisch orientierte und v.a. antifaschistische Grundhaltung, welche auch in der Satzung des umbenannten VEB erneut festgehalten wurde. Andererseits ist die Umbenennung Zeugnis der inneren Entwicklung des Projektes, welches sich (auch personell) in den Jahren nach seiner Gründung bis zum Ende des Jahres 1989 immer weiter politisierte und veränderte.

Trotz der stärkeren politischen Ausrichtung wurde jedoch weiterhin darauf geachtet, ein breites Kulturangebot (Lesungen, Musik, Theater) zu unterbreiten, wobei politische Lesungen und Veranstaltungen als neuer Veranstaltungsraum hinzukamen. In einem kurz darauf folgenden Informationsblatt des VEB hieß es hierzu:

„Auch wenn nun, nach fast 9 Jahren, der Name Rampe in Erinnerung dessen, was in Auschwitz geschah, geändert wird, bleibt der Skandal der öffentlichen Akzeptanz dieses Namens. Ungebrochen scheint der Fluch „nicht gehandelt soll deiner werden“, der heute noch über den Opfern des deutschen Faschismus liegt. […] Die Umbenennung heißt nicht, daß jetzt neun Jahre Geschichte abgeschlossen und erledigt sind. Im Gegenteil, die Umbenennung ist Ergebnis einer langen Auseinandersetzung, die ihren Abschluß noch nicht gefunden hat. Die Umbenennung heißt nicht, daß die bisherigen Veranstaltungen schlecht, die bisherige Arbeit falsch oder die ehemaligen MacherInnen unfähig waren. Die Umbenennung heißt, daß mensch [sic!] in einem langen, offenen und solidarischen Diskussionsprozess die Notwendigkeit der Umbenennung erkannt hat und diese Entscheidung auch nach außen trägt.“

Der Rechtsstreit um das Plakat zum Asylkompromiss

1993 kam es zum Rechtsstreit zwischen dem Verein für Kunst, Politik und Unterhaltung - VEB und der für die Hausverwaltung zuständigen Landesentwicklungsgesellschaft NRW. Aus einem der Fenster des Gebäudes hing ein Betttuch das Stellung zum damaligen Asylkompromiss sowie dem Brandanschlag auf ein von Türken bewohntes Haus in Solingen bezog. Der Text auf dem Betttuch lautete:

26.05.93

Abschaffung

Asylrecht

29.05.93

5 Tote

Solingen

Die Brandstifter sitzen in Bonn

Kampf dem Nazipack

und der rassistischen Normalität

Die LEG NRW beauftragte die Rechtsanwälte Hans-Jürgen Beineke und Partner gegen das unliebsame Plakat vorzugehen. Diese ließen dem VEB am 08.06.93 eine Aufforderung zur Entfernung innerhalb von vier Tagen zukommen, andernfalls drohten weitere rechtliche Schritte. In der Begründung hieß es das Plakat ¨ginge weit über die Grenzen der Meinungsfreiheit¨ hinaus. Der VEB teilte diese Meinung nicht und fragte postalisch nach, wo denn diese Grenzen lägen. Das Betttuch zierte weiterhin die Außenfassade des Gebäudes. Wie angekündigt wurde Klage eingereicht und es kam am 29.07.93 zur mündlichen Verhandlung im Gerichtsgebäude an der Berliner Straße. Die eingereichte Klage forderte nicht nur die Entfernung des Streitobjekts, sondern auch das zukünftige Unterlassen der Anbringung von Schildern oder Plakaten am Gebäude. Bei Verstoß wurde ein Ordnungsgeld von DM 500.000 oder ersatzweise sechs Monate Haft gefordert. Die Klagebegründung bezog sich zum einen auf den Mietvertrag, der das Anbringen von Plakaten nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter erlaubt. Zum anderen enthielt die Begründung eine politische Ebene, die Stadt Siegen habe als öffentliche Gebietskörperschaft und Eigentümerin des Gebäudes die Neutralitätspflicht des Staates zu wahren.

Das Urteil durch Zivilrichter Dr. v. Lehmann war schnell gesprochen: das Plakat muss ab - was zum Verhandlungszeitpunkt aufgrund des hohen Streitwerts bereits der Fall war - und eine zukünftige Anbringung war zu unterlassen, bei Verstoß drohte eine Strafe von DM 1000. Der Inhalt des Plakats spielte für das Urteil keine Rolle, der Richterspruch berief sich lediglich auf den Mietvertrag. Das Plakat war zwar nun weg, doch die Medienberichterstattung dürfte durchaus im Sinne des VEB gewesen sein.

Doch auch wenn die Politik für die Urteilsfindung belanglos war, so war das Plakat dennoch ein Thema in der Stadtpolitik. Die Meinung das Plakat müsse weg, vertrat auch der Stadtverband der CDU, da es „die Demokratie verunglimpfe“. Im Nachgang der Angelegenheit forderte die Unabhängige Wählergemeinschaft zur Sitzung des Kulturausschusses am 31. August, dem VEB keine öffentlichen Mittel mehr zukommen zu lassen, da die jüngste Plakataktion zeige „wes Geistes Kinder die Verantwortlichen in diesem Verein“ seien. Der Verein sei „durch zahllose politische Aktionen in der Vergangenheit immer wieder aufgefallen“ und habe „sich eindeutig als linksextrem zu erkennen gegeben.“ Ein Antrag, der dem VEB wohl nur ein müdes Lächeln entlockt haben dürfte, veröffentlichte dieser doch als Reaktion die Summe der, von der Stadt bezogenen, Mittel der letzten zwei Jahre: DM 0. Lediglich im laufenden Jahr bezog der VEB auf antragen der Stadt DM 2000. Bei selbigem Kulturausschuss beantragte der VEB, den das Plakat betreffenden Passus aus dem Mietvertrag zu streichen, da dieser „eine für Kulturveranstaltungen unerlässliche Öffentlichkeitsarbeit unmöglich“ mache. Nach einigem hin- und herreichen dieses Antrags zwischen Kulturamt und Liegenschaftsamt beschloss das Kulturamt den Passus nicht aus dem Mietvertrag zu streichen, da dieser die Öffentlichkeitsarbeit nicht einschränke. Das Thema Plakate war damit dann auch erstmal vom Tisch. Die Auseinandersetzungen mit der Stadt dagegen nicht.

Das kleine Theater in den Hallen des VEB

Im gleichen Jahr, in dem sich die CDU an dem Plakat stieß, regte der Stadtverband selbiger ein Gestaltungskonzept für den Kernraum Schleifmühlchen an, dabei sollte auch das durch den VEB genutzte Gelände mit Auflage einer sofortigen Wiederbebauung veräußert werden. Der ganze Bereich müsse eine Aufwertung erfahren und attraktiver werden.

Der VEB war in dieser Hinsicht bereits tätig und eröffnet am 17. November 1993 das, in Eigenregie in den Hallen neben der ehemaligen Kaffeerösterei, errichtete Theater. 93 im Viktoria-Kino Dahlbruch ausrangierte Sitze fanden dort ein zweites Leben im Dienste der Kultur. 3500 DM und unzählige Stunden Eigenleistung hat der damals 120 Mitglieder zählende Verein in den Bau des Theaters laut eigenen Angaben investiert. Zu sehen sein sollten dort neben Theater auch Kabarett, Lesungen und Kinovorführungen.

Ein Plan, der Ende des Jahres 1993 durch das Bauaufsichtsamt durchkreuzt zu werden drohte. Am 20.12.1993 erhält der VEB einen Brief von selbigem, das durch einen Pressebericht von der Inbetriebnahme des Theater erfahren hatte. Darin wurde die nicht eingeholte Baugenehmigung bemängelt und aufgefordert den Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 31.01.1994 einzureichen. Andernfalls drohe ein Nutzungsverbot mittels Ordnungsverfügung, von der das Bauamt hoffe sie werde nicht erforderlich.

Der VEB war offenbar anderer Meinung, und nahm an eine Nutzungs-Änderung sei bereits 1987 durch Überlassung der Mietsache für Vereinsarbeit erfolgt bzw. für die wenigen Veranstaltungen gar nicht notwendig gewesen.

Diese Annahme stellte sich als falsch heraus, weshalb in der Konsequenz am 10.02.1994 die angedrohte Ordnungsverfügung erfolgte. Das Theater war ab sofort nicht mehr zu Veranstaltungszwecken zu nutzen, bis die bauaufsichtliche Genehmigung erteilt wurde. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohte ein Zwangsgeld in Höhe von DM 5000. Gegen diese Verfügung legt der VEB am 24.02.1994 zunächst unbegründeten Widerspruch ein. Das Bauaufsichtsamt bat um Nachreichung der Begründung innerhalb einen Monats. Es folgte die Begehung des Theaters durch die Bauaufsicht, bei der diverse zu behebende Mängel festgestellt wurden. Weiterhin wurde der Wunsch geäußert das ganze Gebäude in Augenschein zu nehmen. Mangels Schlüssel geschah dies jedoch nicht und es wurde ein späterer Termin vereinbart.

Auch bei dieser Gelegenheit meldete sich die CDU zu Wort. Sie forderte einen Rundumschlag, mittels Kündigung des Mietsverhältnisses seitens der Stadt und eine Umnutzung des VEBs. Das Gebäude am Schleifmühlchen solle gewerblich genutzt werden, um die so generierten Einnahmen der Partei genehmerer Jugendarbeit zufließen zu lassen.

Im Oktober 1994 fand die Begehung des Theaters statt und fällt positiv aus, lediglich die sanitären Anlagen mussten bis zum 01. Dezember fertiggestellt werden. Darüber hinaus stellte die Stadt einen Zuschuss von DM 6400 für die Umbauarbeiten bereit. Das Theater konnte im Nachgang wieder regulär genutzt werden, und der Kampf mit dem Bauaufsichtsamt war beigelegt. In den folgenden Jahren wurde das Theater genauso wie das Hauptgebäude immer wieder mithilfe von Zuschüssen, die über die LAG beantragt wurden, aus- und aufgebessert.
Im April 1996 standen im Theater Renovierungsarbeiten an, da das Dach kaputt war. Die Reparatur erfolgte im Rahmen der Sommerpause, die üblicherweise für Instandhaltungsmaßnahmen genutzt wird. Mit weiteren Zuschüssen bekam das Theater Ende des Jahres 1997 auch endlich eine Heizung um den Winter angenehmer zu gestalten. Bis 2003 wurde das Theater noch genutzt, als letzte Veranstaltung fand ein Ernst-Busch Liederabend statt bevor der Betrieb eingestellt wurde. Trotz beständigen Renovierens waren die Hallen letztendlich zu marode, das immer wieder undichte Dach tat dazu sein Übriges. Nach größeren Umbauarbeiten des ganzen VEBs im Jahr 2005, bei denen das Hauptgebäude neue sanitäre Anlagen spendiert bekam wurden die Hallen um Weihnachten 2005 dann durch die Stadt abgerissen, um Platz für eine Spurerweiterung des Kreisels am Schleifmühlchen zu schaffen. Die wurde jedoch immer wieder verschoben wurde und hat bis heute nicht stattgefunden.

Für den VEB war der Abriss aufgrund der zuvor bereits eingestellten Nutzung nicht weiter tragisch. Allerdings befand sich seit 1995, neben dem Theater, auch das schwule Begegnungszentrum in den Hallen, für das nun neue Räumlichkeiten gefunden werden mussten. Diese fanden sich mit der alten Feuerwache an der Alche, was eine deutliche Verbesserung für das Zentrum bedeutete.

Der VEB heute

Angesichts einer 36-jährigen Geschichte darf man wohl, trotz aller Widrigkeiten, von einer Erfolgsgeschichte sprechen. Der Verein zur Förderung von Kunst und Kultur im Siegerland e.V. zählt heute etwas mehr als 200 Mitglieder. Nach wie vor ist das Wort Kultur, das er im Namen trägt bezeichnend für ihn, auch wenn sich gemessen an den Anfängen eine zunehmende Politisierung feststellen lässt. Davon zeugt eine über die Jahre wachsende Anzahl an linkspolitischen Veranstaltungen. Das Spektrum der Musikveranstaltungen ist vielfältiger geworden, war dieses in den Gründungsjahren noch stärker Richtung Jazz geneigt, finden sich heute allerlei Musikrichtungen gleichberechtigt nebeneinander. Punk, Hip-Hop, Liedermacher oder auch Elektropartys schließen sich keineswegs gegenseitig aus. Darüber hinaus finden regelmäßig Thekenabende, Lesungen, Filmvorstellungen, Workshops verschiedenster Art statt, die durch unterschiedlichste Gruppen gestaltet werden.

VEB – Politik, Kunst, Unterhaltung

Marienborner Straße 16

57074 Siegen

www.veb-siegen.de