von Sarah Schumacher

Von jeher an gibt es Menschen, die versuchen für Gerechtigkeit zu sorgen, doch nicht immer waren Urteile und Anklagen gerechtfertigt. So auch bei uns im Oberbergischen Kreis. Aus Urkunden und anderen Dokumenten lässt sich nur annähernd erahnen wie weit der Drang nach Gerechtigkeit die Menschen trieb. Doch entgegen aller Vermutungen waren die Befragungen vor dem Gericht schon damals im 16. Jahrhundert sehr gründlich. So wurden Zeugen wie heutzutage nach vollem Namen, Alter, Staatangehörigkeit und ihrem Beruf befragt. Trotzdem kam es zu Irrtümern bei Verurteilungen und schnell wurde aus Gerechtigkeit Grausamkeit.

Der Großteil des Bergischen Amtes Windeck (heute Kreis Waldbröl) wurde damals vom Herzogtum Berg regiert, zu dem gab es noch die Herrschaft Homburg, welche über Jahrhunderte im Besitz der Grafen von Sayn und Sayn-Wittgenstein verblieb. Wie im Rest des Landes im 16. Jahrhundert wurden auch hier Verbrechen und Strafverfahren nach der „Constitutio Criminalis Carolina“ gehandhabt. Dieses erste Strafgesetzbuch von 1532 legte juristische Fachausdrücke wie auch angemessene Strafen fest, die uns heute grausam scheinen mögen. So galten als Todesstrafe: Erhängen, Enthaupten, Ertränken, Verbrennen, Lebendigbegraben, Zerstoßung der Glieder durch das Rad oder auch Vierteilung des Leibes. Doch blieb diese „ Peinliche Halsgerichtordnung“ tatsächlich für nahezu drei Jahrhunderte in Kraft. Noch heute ist in den meisten Ortschaften des Oberbergischen Kreises bekannt, wo damals zu Zeiten der Herren Berg und Sayn die Gerichtsstätten lagen. Sowie wo das Gericht tagte und auch wo Folterungen stattfanden. So gab es ein „Blutsgericht“ in Prombach, welches wir auf der Mercatorkarte von 1575 finden können. Außerdem tagte das Hohe Gericht des Amtes Windeck bis 1672 noch an einem eher unbekannteren Ort in Waldbröl.

Wer nicht aus der Gegend kommt, dem mögen die drei mächtigen alten Eichen am Rande der alten Römer-Straße in der Nähe des Wanderweges 12a nicht weiter auffallen. Vom dichten Dickicht umgeben sind sie eins geworden mit dem Rest des Nutscheids. Doch hier zwischen Waldbröl und Bladersbach, auf dem Höhenzug zwischen Sieg und Bröl, lag einer der uns bekannten Gerichtsplätze. Ein Stück weiter, auf der anderen Seite des Weges, leitet uns ein schmaler Weg zu einer kleinen Erhöhung im Wald:der Galgenberg. Hier steht eine weitere urige Eiche, die den Platz kennzeichnet an dem zwischen 1540 und 1550 ein weitere Galgen errichtet wurde. Wahrscheinlich wurde es auf Grund von Grenzstreitigkeiten zwischen dem Herzogtum Berg und der Herrschaft Homburg dorthin verlegt. Denn heute Teil der Grenze zwischen Siegkreis und dem Oberbergischen, lag hier damals die Landesgrenze der Herrschaften. Nicht unüblich, dass hier der Galgen stand, denn die Galgen dienten an Grenzübergängen zur Abschreckung von Zuwanderern und Dieben. Auch dass dieser Ort unter einer Eiche errichtet wurde, erzählt uns etwas über den Glauben der Zeit. Für die frommen Menschen von früher stand die Eiche für Gerechtigkeit und repräsentierte das Vertrauen in Gott und in seine Gesetze.

Doch lassen sich neben der Religion auch Anzeichen für den Aberglauben der Zeit finden. So berichtet eine alte Sage von einem der Maurer der bei Errichtung des Galgens, angeblich drei Blutstropfen auf dem Sockel verloren haben. Das galt also böses Omen und der Mann war sich sicher er sei der erste der an diesem Galgen sterben wird. Und so war es: nur kurz nach dem Errichten des Galgens, war er der erste der dort seinen Tod fand. Doch es wurden nicht nur Leute aus dem Herzogtum Berg in Windeck verurteilt, doch auch solche aus grenzübergreifenden Gegenden. Neben der Verurteilung zum Tod am Galgen, berichten die Quellen außerdem von Verurteilungen zum Tod durch Köpfen oder auch durch Räderung an dieser Stelle. Nicht immer ist klar ersichtlich um welche Art von Vergehen es sich gehandelt hat. Doch zwei Hinrichtungen am Galgen sind urkundlich festgehalten worden, zum einen ein Falschmünzer um 1714 und eine Kindsmörderin um 1766.

Doch lassen sich neben der Religion auch Anzeichen für den Aberglauben der Zeit finden. So berichtet eine alte Sage von einem der Maurer der bei Errichtung des Galgens, angeblich drei Blutstropfen auf dem Sockel verloren haben. Das galt also böses Omen und der Mann war sich sicher er sei der erste der an diesem Galgen sterben wird. Und so war es: nur kurz nach dem Errichten des Galgens, war er der erste der dort seinen Tod fand. Doch es wurden nicht nur Leute aus dem Herzogtum Berg in Windeck verurteilt, doch auch solche aus grenzübergreifenden Gegenden. Neben der Verurteilung zum Tod am Galgen, berichten die Quellen außerdem von Verurteilungen zum Tod durch Köpfen oder auch durch Räderung an dieser Stelle. Nicht immer ist klar ersichtlich um welche Art von Vergehen es sich gehandelt hat. Doch zwei Hinrichtungen am Galgen sind urkundlich festgehalten worden, zum einen ein Falschmünzer um 1714 und eine Kindsmörderin um 1766.

„Hue, hue klomm ech,
sieven Jongen fong ech,
enen Dueden noh dobi.
Könnt ehr et net jeroden on jedenken,
dann moßt ehr mer dat Leaben schenken.“

Des Rätsels Lösung war, dass am Galgen ein Vogel ein Nest in einen Totenschädel (Dueden= Toten) gebaut hatte, in dem nun die sieben Jungen waren. Da keiner der Richter die Antwort erraten konnte, wurde dem Verurteilten das Leben geschenkt.

Andere Hinweise auf die Gerichtsstätte im Nutscheid, sind auch die Flurnamen die wir auf alten Karten finden können. So wurde das Stück Wald unterhalb des Galgenbergs zum Beispiel wortwörtlich „Unterm Gericht“ genannt. Doch entgegen aller Erwartung, lassen sich außer den weitergetragenen oder aufgeschriebenen Geschichten, nicht viele Gespenstergeschichten finden. Es scheint, dass das oberbergische Gemüt nicht leicht vom Spuk eines solchen Ortes zu beeinflussen ist. So findet man nur eine einzige Geschichte in der ein Mann davon berichtet, sein Pferd habe an der Gabelung zum Gericht gescheut und war nicht dazu zu bewegen weiterzugehen, als habe es die Geister der Verurteilten gewittert.

Im Gegensatz zu den eher gewöhnlichen Gründen zur Verurteilung die wir in Prombach und in Waldbröl finden, gibt es aus dem nahegelegenen Morsbach auch Hinweise auf Hexenverfolgungen, für die die übrigen Teile des Amtes Windeck eher nicht bekannt waren. So berichtet ein Brief der zwischen 1640 und 1650 geschrieben worden sein muss, von 28 Personen die „ geschwembt worden seindt“. Angeklagte Hexen wurden an Händen und Füßen gefesselt in einen Teich geworfen, gingen sie unter galten sie als unschuldig… In der gesamten Herrschaft Homburg allerdings waren diese Prozesse weit verbreitet und galten als ein Werk Gottes. So lässt es sich erahnen, dass ein jeder, der solch einer Tat beschuldigt wurde, spätestens nach der Folter und trotz reinem Gewissens gestand ein Hexer zu sein. Aus Sorge davor ließ einer der Grafen einen Fragebogen zur „Zauberey-Sach“ erstellen. Er sollte als Grundlage beim Verhör dienen und so manch zu Unrecht Beschuldigtem das Leben retten. Denn nur wer sich der Zauberei bekannte, andere dazu gedrängt habe oder mit anderen Zauberern verkehrt habe, sollte gefoltert werden. Nichtsdestotrotz, finden wir Dokumente über eine Massenhinrichtung von sieben Menschen in Nümbrecht im Jahre 1631. Und sie sollten nicht die letzten bleiben, die in der Herrschaft Homburg der Verurteilung zur Hexerei zum Opfer fielen. Die Jahre um 1630 wurden zur Hochzeit der Hexenverfolgungen, in welcher hunderte Menschen bei lebendigem Leibe verbrannt wurden.

Wir können nicht nachweisen ob die Menschen aus dem Bergischen damals wirklich an die Hexerei glaubten oder Bekannte und Nachbarn nur beschuldigten um einen eigenen Vorteil daraus zu ziehen, denn so manch hinterlassenes Gut oder Land einer verurteilten Hexe konnte nach ihrem Tod günstig ersteigert werden. Darum lässt sich auch nur erahnen in welch ständiger Angst die Menschen leben mussten, da sie jedermann, jederzeit hätten angeklagt werden können und nie darauf hoffen konnten einen gerechten Prozess zu bekommen. Heut gibt es sicherlich auch noch solche die als Hexe gelten, doch brauchen sie keine Verfolgung mehr fürchten. Auch der Nutscheid gilt heut wohl eher als Ort der Ruhe und der Erholung, doch wer Interesse an der Geschichte Oberbergs hat findet Anhaltspunkte im Museumsdorf Altwindeck oder kann auf den Spuren unsere Vorfahren in den Ruinen der Windecker Burg wandeln.